So erkennen Sie vertrauenswürdige Gütesiegel

Ein Gütesiegel trifft Aussagen über die Qualität oder Güte eines Produktes bzw. einer Dienstleistung. Dabei soll ein Gütesiegel auf besonders positive Eigenschaften aufmerksam machen. Aber nicht jedes Gütesiegel hält, was es auf den ersten Blick verspricht.

„Die Methoden, wie so manches Siegel vergeben wird, sind völlig abstrus“, sagt Monika Monegel, Vorständin des Deutschen Instituts für Qualitätsstandards und -prüfung e. V. (DIQP) aus Berlin. Viele Siegelgeber stützen sich auf anonyme Bewertungsportale, bei denen jeder jeden beliebig oft bewerten kann, unabhängig davon, ob das Unternehmen dem Rezensenten bekannt ist oder der Rezensent dort tatsächlich Kunde ist.

Andere Siegelgeber durchforsten mittels Software das Internet nach Suchbegriffen und machen daraus ein Ranking, das sehr viele Sieger in vielen Kategorien aufweist. Im Ergebnis führt dies dazu, dass versucht wird, den vielen Siegern in den jeweiligen Kategorien möglichst viele Siegel zu verkaufen.

So werden Unternehmen dann per Suchanfrage im Internet zur beliebtesten Marke, ohne dass jemals auch nur ein Kunde im Rahmen einer fundierten Studie befragt worden wäre.

„Für uns ist die Grundlage einer Zertifizierung stets die repräsentative Befragung der entsprechenden Zielgruppe. Wenn es daran fehlt, sollten Verbraucher stutzig werden und sich nicht von bekannten Marken blenden lassen. Aber auch eine Empfehlung durch Label-online.de ist eine gute Orientierung“, fährt DIQP-Vorständin Monegel fort.

Um Klarheit in den Siegel-Dschungel zu bringen, fördert zum Beispiel das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) das Internetportal Label-online.de. Dort werden Gütesiegel nach verschiedenen Kriterien überprüft und anhand einer einheitlichen Matrix bewertet.

Untersucht wird, welchen Anspruch Labels formulieren, wie unabhängig ihre Vergabe ist, welche Kontrollen vorgesehen sind und wie transparent sich der Vergabeprozess für Verbraucher gestaltet. Auch wird untersucht, ob ein Label einem Unternehmen entzogen werden kann. Aber auch das Portal Siegelklarheit.de bietet eine Orientierung.

Das BMJV hat zudem die „Regeln der guten fachlichen Praxis des Testens“ entwickelt. Zur Einhaltung dieser Regeln haben sich unter anderem die Stiftung Warentest, der ADAC und das DIQP aus Berlin verpflichtet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich bereits 1975 in einer Grundsatzentscheidung (AZ: VI ZR 157/73) zum Testbegriff und Umgang mit Testergebnissen geäußert.

Danach muss ein Test „objektiv, neutral, sachkundig und repräsentativ“ durchgeführt worden sein. Die aus der Prüfung gezogenen Schlüsse müssen „diskutabel“ sein, und der Testende muss sich wenigstens um objektive Richtigkeit bemüht haben. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass eine unabhängige Organisation repräsentative Tests mit wissenschaftlich anerkannten Prüfungsmethoden durchgeführt haben muss.