Aufgrund eines Beschluss des Deutschen Bundestages führt der Präsident des Deutschen Bundestages eine öffentliche Liste, in der Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten, veröffentlicht werden. Das DIQP wurde nun in die Liste aufgenommen und vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Dies ist auch So in der Präambel der Satzung geregelt.
Das DIQP Deutsches Institut für Qualitätsstandards und -prüfung hat die Aufgabe, den Qualitätsgedanken zu fördern und dies durch die Entwicklung neuer Gütesiegel und Zertifikate sowie einer entsprechenden Zertifizierung von Unternehmen der Wirtschaft zu dienen.Unter dem Dach des DIQP Deutsches Institut für Qualitätsstandards und -prüfung können sich an der Verwirklichung des Institutszwecks neben natürlichen und juristischen Personen, Wirtschaftsunternehmen und -verbänden auch wissenschaftliche Institute, Hochschulen, Vereinigungen und Organisationen beteiligen.
Das DIQP Deutsches Institut für Qualitätsstandards und -prüfung vertritt seine Mitglieder zudem als Unternehmensverband gegenüber der Öffentlichkeit und Politik.
Ein auf Gewinn abzielender Geschäftsbetrieb des DIQP Deutsches Institut für Qualitätsstandards und -prüfung ist ausgeschlossen.
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