Gütesiegel steigern Ihren Umsatz
Grundsätzlich herrscht Einigkeit darüber, dass Gütesiegel den Umsatz eines Unternehmens steigern können. Dies ist in verschiedenen Studien untersucht worden. Doch um mögliche Steigerungen zu beziffern, kommt es auf den Einzelfall an. Es gibt nach unseren Erfahrungen eine ganz erhebliche Bandbreite an möglichen Umsatzsteigerungen.
Diese hängt unter anderem von der Branche des Unternehmens, der Art des Gütesiegels und z.B. der Verwendung innerhalb der Website ab. Aber auch andere Faktoren spielen eine ganz erhebliche Rolle. Dieser Beitrag zeigt Ihnen diverse Kriterien und rechtliche Rahmenbedingungen für die Verwendung von Gütesiegeln.
Wichtige Merkmale zur Beurteilung eines Gütesiegels
Wir haben im Zeitraum von November bis Dezember 2016 insgesamt 1.341 Personen danach befragt, welche Faktoren ein Gütesiegel für sie glaubwürdig machen. Dabei gaben 71,8 % an, dass ihnen eine unabhängiges Prüfverfahren wichtig sei. Ein auch überwiegender Teil von 70,2 % sah die Siegelvergabe durch eine unabhängige Einrichtung im Fokus. Immerhin 60,4% sahen transparente Kriterien als wichtigen Faktor für ein glaubwürdiges Gütesiegel.
- Unabhängiges Prüfverfahren
- Siegelvergabe durch eine unabhängige Einrichtung
- Transparente Kriterien für die Siegelvergabe
Bei über Eintausend verschiedenen Gütesiegeln haben selbst Experten den Überblick verloren. Wenn Sie sich mit einem Gütesiegel beschäftigen und deren Qualität beurteilen möchten, dann sollten Sie sich zusätzlich an diesen Punkten orientieren:
- Wer ist der Siegelgeber?
- Kann man das gewünschte Siegel kaufen?
- Gibt es einen Kriterienkatalog/Vergabebedingungen?
- Ist das Vergabeverfahren nachvollziehbar für Verbraucher dargestellt und werden die erfolgreichen Zertifizierungen veröffentlicht?
- Gibt es eine wirtschaftliche und rechtliche Trennung von Siegelgeber, Siegelnehmer und Zertifizierer?
- Bestätigt das Siegel lediglich Selbstverständlichkeiten ohne jeden Mehrwert?
- Wird die Einhaltung der Vergabekriterien von einer unabhängigen Stelle kontrolliert?
- Gibt es bei Verstößen gegen die Vergabebedingungen Sanktionen wie den Entzug eines Gütesiegels?
- Gibt es eine negative Berichterstattung zum Siegelgeber oder dem Gütesiegel?
- Was ist die Grundlage für die Zertifizierung (Datenbasis)?
Datenbasis als Grundlage einer Zertifizierung
Sie sollten sich auch die Frage stellen, wie eine Zertifizierung zu Stand kommt. Je nach Gütesiegel gibt es verschiedene Grundlagen der Datenerhebung und Zertifizierung . Dabei können die Daten aus anonymen Quellen stammen oder auch durch gezielte Befragung entstanden sein.
Anonyme Bewertungsportale für Arbeitgeber
Beispielsweise bieten so manche Websites an, das Sie ein beliebiges Unternehmen als Ihren ehemaligen Arbeitgeber bewerten können. Natürlich vertrauen die Unternehmen darauf, dass der Rezensent/ die Rezensentin auch wirklich bei diesen Unternehmen gearbeitet haben. Doch wer steckt hinter diesen anonymen Bewertungen. Ist es ein abgelehnter Bewerber der sich sehr negativ äußert und sich als ehemaliger Arbeitnehmer ausgibt oder ist es die eigene Personalabteilung die das Unternehmen positiv bewertet?
Anonyme Kundenbewertungen in Internetportalen
Ebenso stellt sich bei den zahlreichen Bewertungsportalen für Unternehmen die Frage, wer sind die anonymen Rezensenten? Sind es wirklich Kunden, die ein Produkt oder eine Dienstleistung bewertet haben oder sind es Wettbewerber, die negativ über Unternehmen und deren angeblichen Erfahrungen berichten. Wenn man sich vor Augen hält, dass negative Erfahrungen in der Regel häufiger kommuniziert werden als positive Erfahrungen, kommen bei so manchem Verbraucher schnell Zweifel an so mancher Bewertung auf.
Validität der Daten im Rahmen einer Zertifizierung
Wir empfehlen Ihnen auf die Validität zu achten. Wenn es im Rahmen einer Zertifizierung zum Beispiel darum geht, Ihre Kunden zu zu Ihrem Service zu befragen ist es natürlich auch notwendig tatsächliche Kunden zu befragen. Dies kann nicht durch eine anonyme Befragung von beliebigen Personen geschehen, Zudem muss eine aussagefähige und ausreichend große Gruppe befragt werden, um Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit zu ermöglichen. Nur so sind die Daten dann allgemeingültig und verallgemeinerungsfähig. Eine Möglichkeit eine solche Erhebung umzusetzen bietet die Top Service (DIQP) Zertifizierung.
- Sind die befragten Personen tatsächlich Ihre Kunden oder Mitarbeiter. Wie wird das sichergestellt?
- Ist die Befragung in Bezug auf die Anzahl der Befragten und der Teilnehmeranzahl aussagefähig/repräsentativ?
Mißbräuchliche bzw. unzulässige Verwendung von Gütesiegeln
Gerne möchten wir Ihnen an dieser Stelle einige Beispiele für mißbräuchliche oder z.B.. unzulässige Verwendung von Gütesiegeln vorstellen:
Keine objektiven Prüfkriterien / Selbst verliehene Gütesiegel
„Missbräuchlich ist die Verwendung eines empfohlenen Gütesiegels eindeutig dann, wenn ein Unternehmer das Gütesiegel in der Werbung verwendet, obwohl sein Angebot oder sein Shop gar nicht entsprechend überprüft wurde. ….Es ist aber auch unzulässig, da irreführend, wenn Phantasiesiegel verwendet werden oder die Vergabe von Gütesiegeln durch Siegelanbieter erfolgt, die nicht als neutrale Stelle anzusehen sind oder die dem Gütesiegel keine objektiven Prüfkriterien zugrunde legen.“ Quelle: https://www.frankfurt-main.ihk.de
Kundenbefragung
Das OLG Saarbrücken (Urteil vom 28.01.2015 mit dem Az. 1 U 100/14) bewertete die eine „Werbeaussage gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG als irreführend, da bei einem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der Eindruck entsteht, der TÜV habe die Prüfung der Dienstleistungen des Unternehmers selbst vorgenommen. Das Testsiegel beruhe jedoch auf eine vom TÜV ausgewertete Kundenbefragung, welche subjektiven Charakter aufweise. Dieser entspreche somit keiner unabhängigen, staatlich anerkannten Prüfung seitens des TÜV.“ Quelle: IT-Recht Kanzlei (Link: https://www.it-recht-kanzlei.de/olg-saarbruecken-irrefuehrende-werbung-g%C3%BCtesiegel-tuev.html?print=1)